Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer

Welche Vorgänge unterliegen der Erbschaftsteuer bzw. der Schenkungsteuer?

Die häufigsten steuerpflichtigen Vorgänge entstehen durch den Erwerb von Todes wegen bzw. die freigebige Zuwendung unter Lebenden.

Erwerb von Todes wegen

Durch den Tod einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) im Ganzen auf den Erben (Alleinerben) oder auf die Erbengemeinschaft über. Dies kann durch die gesetzliche Erbfolge bzw. durch ein Testament erfolgen.

Bei dem Vermächtnis handelt es sich um eine Zuwendung von Todes wegen. Hier wird der Vermächtnisnehmer nicht an der Erbeinsetzung beteiligt bzw. tritt er nicht in die Gesamtrechtsnachfolge ein. Vielmehr handelt es sich bei dem Vermächtnis um einen schuldrechtlichen Anspruch des Vermächtnisnehmers an die jeweiligen Erben aufgrund eines Testaments bzw. den Erbvertrag.

Auch der geltend gemachte Pflichtteilsanspruch gilt als steuerpflichtiger Erwerb im Sinne des Erbschaftsteuergesetz. Sofern Sie vom Erbe ausgeschlossen worden sind, aufgrund eines Testaments bzw. eines Erbvertrages und Sie einen Pflichtteilsanspruch geltend gemacht haben, unterliegt diese eventuell der Erbschaftssteuer. Anspruch auf einen Pflichtteilsanspruch besitzen grundsätzlich Personen, die vom Erbe aufgrund des Testaments ausgeschlossen wurden.

Freigebige Schenkung

Eine freigebige Schenkung muss unentgeltlich erfolgen und auf Kosten des Zuwendenden der Erwerber bzw. den Empfänger bereichern. Der Erwerber muss durch die Schenkung tatsächlich bereichert werden und es muss eine Vermögensmehrung bei ihm eintreten. Unentgeltlich bedeutet in dem Zusammenhang, dass der beschenkte die Leistung ohne Gegenleistung an den Schenker erhält.

Allgemeiner Hinweis zum Inhalt

Wir stellen unser Internet-Angebot kostenfrei und ohne Zugangsbeschränkung zur Verfügung. Durch die Nutzung unseres Internetangebots oder die Kontaktaufnahme mit uns kommt kein Vertrag mit uns zustande. Es besteht kein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Internetangebots.

Informationen dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können insbesondere keine individuelle rechtliche Beratung ersetzen, welche die Besonderheiten des Einzelfalles berücksichtigt. Soweit wir über Fälle, insbesondere Gerichtsentscheidungen berichten, darf aus deren Ergebnissen nicht auf einen notwendigerweise ähnlichen Ausgang in anderen Fällen geschlossen werden.

Wir bemühen uns, alle in unserem Internet-Angebot bereitgestellten Informationen mit Sorgfalt auszuwählen und bei Bedarf zu aktualisieren oder zu ergänzen.
Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen auf unserer Internetseite können wir dennoch keine Gewähr übernehmen. Dies gilt insbesondere bei Änderungen von Rechtsvorschriften oder Rechtsprechung.

Wir behalten uns vor, ohne vorherige Ankündigung und nach freiem Ermessen Informationen in unserem Internet-Angebot ganz oder teilweise zu ändern, zu aktualisieren, zu ergänzen oder zu löschen.

E-Mail
Anruf
Karte
Infos