Steuererklärung sowie Steuerberatung vom Steuerberater
Leverkusen, Bergisch Gladbach und Köln
Wer ist eigentlich verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben?
Die Steuergesetze bestimmen, wer zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist. Darüber hinaus kann auch die Finanzverwaltung den Steuerpflichtigen auffordern, die jeweilige Steuererklärung abzugeben. Eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung bleibt auch dann bestehen, wenn die Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt geschätzt wurden.
Sobald Sie Gewinneinkünfte aufgrund von: Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sowie Überschuss Einkünfte aufgrund von: Vermietung und Verpachtung
Grds. auch bei sonstigen Einkünften (Renten, wiederkehrenden Bezügen, andere Leistungen sowie Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften)
sind Sie grundsätzlich verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung einzureichen.
Bei Arbeitnehmer besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Wenn Ehegatten die Steuerklasse 3 bzw. 5 gewählt haben
- Wenn Sie Arbeitslosengeld , Krankengeld , Mutterschaftsgeld , Verletztengeld , Mutterschaftsgeld , Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz
- Ausländische Einkünfte, die nicht der Einkommensteuer unterlegen haben
- Grundsätzlich Einkünfte die dem Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei sind
Falls Sie bis dato noch nicht Ihren Verpflichtungen nachgekommen sein sollten, kann ich Ihnen gerne die Erstellung der Einkommensteuererklärung abnehmen.
Vereinbaren Sie einfach einen Termin und wir werden Ihre Angelegenheit besprechen.
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Unsere Mandanten kommen für die Steuererklärung 2020 meistens aus dem Raum Bergisch Gladbach, Leverkusen oder Köln. (Bitte in weiß)
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