Einkünfte aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EstG

 

Zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit gem. § 18 EstG gehören: 

1. Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit gem. § 18 (1) Nr. 1 EStG

Darunter fallen z.B.  die Tätigkeiten eines Steuerberaters, Ärzte, Übersetzer Künstler etc.

1. Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie gem. § 18 (1) Nr. 2 EStG (sofern es keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind)

2. Einkünfte aus einer sonstigen selbständigen Arbeit gem. § 18 (1) Nr. 3 EStG

Darunter fallen z.B. Insolvenzverwalter, Vermögensverwalter, Aufsichtsratsmitglieder

1. Einkünfte der Initiatoren von Wagniskapitalgesellschaften gem. § 18 (1) Nr. 4 EStG


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