2019-03-24

Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetz

Leistungen im Sinne des Umsatzsteuergesetz untergliedern sich in 2 Leistungsarten:
 
1. Lieferung 
2. sonstige Leistung
 
Die Unterscheidung der Leistungsart, ist wichtig für die Bestimmung z.B. für den Zeitpunkt und Ort, Steuerbarkeit, möglich Steuerbefreiungen oder Steuersatz der Leistung.
 
Vorrangig ist zu prüfen, ob eine Lieferung vorliegt. 
 
Arten der Lieferung:
 
1. Grundfall der Lieferung gem. § 3(1) UStG
2. das Verbringen gem. § 3 (1a) UStG
3. unentgeltliche Wertabgaben gem. § 3 (1b) UStG
4. Kommissionsgeschäft gem. § 3 (3) UStG
5. Werklieferung gem. § 3 (4) UStG
6. Gehaltslieferung gem. § 3 (5) UStG

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