Jahresabschluss 

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Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss des Geschäftsjahres. Dieser stellt die Vermögenslage, Finanzlage sowie die Ertragslage des jeweiligen Unternehmens dar. Er bildet den wirtschaftlichen Erfolg des zu beurteilenden Unternehmens ab. Grundsätzlich ist jeder Kaufmann nach dem Handelsgesetz verpflichtet, Bücher zu führen. Darüber hinaus können auch Umsatzhöhe oder die Höhe des Gewinns zu einer steuerrechtlichen Buchführungspflicht führen. Zusätzlich dient der Jahresabschluss für zukünftige Entscheidungen innerhalb des Unternehmens. Außenstehende wie z.b. Anteilseigner, Kunden, Banken etc. können aufgrund des Jahresabschlusses Rückschlüsse auf z.b. Ausschüttungen, Entwicklung, Bonität etc. ziehen.


Wenn der Gewinn aufgrund des Betriebsvermögensvergleich ermittelt wird, gehört zu dem Jahresabschluss die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie einen eventuellen Anhang oder Lagebericht als Hauptbestandteil zum Jahresabschluss (hier sind Größenmerkmale zu berücksichtigen). 


Für den Jahresabschluss gelten die folgenden grundlegenden Regelungen:

  • Vermögensgegenstände
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • Aufwendungen
  • Erträge

Diese müssen zwingend gesondert bzw. getrennt und vollständig ausgewiesen werden. Demzufolge dürfen Saldierungen zwischen Aktiva bzw. Passiva nicht stattfinden. Die Erfassung der Buchhaltung muss den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GOBD) entsprechen. Demzufolge dürfen Saldierungen zwischen Aktiva bzw. Passiva nicht stattfinden.

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